Infos | Nennliste | Waldbrandstufe 5!!!

Veranstalter- Hinweis „Waldbrandstufe 5“

Infos / ILP Nennliste zum 62. Autocross am Kutschenberg – 04. / 05.08.18

Auf Grund der Waldbrandgefahr, ist am Rennwochenende auf dem gesamten Renngelände das Anzünden von offenem Feuer und das Grillen mit Grillkohle verboten (Gas- und Elektrogrill sind erlaubt), Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis 1000€ durch die Forstbehörde und Veranstaltungs- Ausschluss geahndet!

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