Veranstalter- Hinweis „Waldbrandstufe 4“

index

Veranstalter- Hinweis „Waldbrandstufe 4“

Auf Grund der Waldbrandgefahr, ist am Wochenende auf dem gesamten Renngelände das Anzünden von offenem Feuer und das Grillen mit Grillkohle verboten (Gas- und Elektrogrill sind erlaubt), Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis 1000€ durch die Forstbehörde und Veranstaltungs- Ausschluss geahndet!

Dieser Eintrag wurde in Allgemein veröffentlicht.